Gemeinderat und Bürgermeister und Kirchenverwaltung für die Wahlperiode 1894-1899
Mit diesem Schreiben wurden die Gewählten vom Bezirksamt bestätigt und der Bürgermeister aufgefordert, binnen 8 Tagen die erste Sitzung einzuberufen.
Gemeinderat und Bürgermeister und Kirchenverwaltung für die Wahlperiode 1894-1899

